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Erd- & Feuerbestattung

Erdbestattung

Traditionell ist in unseren Breiten die Erdbestattung, d.h. die Beisetzung des Leichnams in einem Sarg oder der Verbrennungsreste in einer Urne. Wird eine Grabstelle (neu) erworben, so ist das immer nur ein Erwerb auf Zeit (15 - 30 Jahre); eine Verlängerung nach Ablauf dieser Zeit ist möglich. Bei Nachbelegung eines Grabes muss das Nutzungsrecht erneut für die Dauer der Ruhezeit erworben werden; noch nicht in Anspruch genommene (aber schon bezahlte) Ruhezeiten werden bei den neu entrichteten Gebühren berücksichtigt. Eine Beisetzung auf einem privaten Grundstück oder das Verstreuen der Asche im Freien ist nicht erlaubt (Friedhofszwang).

Feuerbestattung

Die Feuerbestattung (Verbrennung in einem Krematorium) ist im deutschen Kulturraum relativ neu - abgesehen von alten germanischen Verbrennungsritualen. Gegen den Widerstand der Kirche wurde sie Ende des 19. Jahrhunderts eingeführt. Vor allem Atheisten, Freidenker und Freigeistige haben in teilweise eigens dafür gegründeten Vereinen die Feuerbestattung durchgesetzt und ermöglicht.

In der katholische Kirche ist seit 1963 auch eine Verbrennung der Leiche offiziell zugelassen, nachdem Verbrennungen meist nicht mehr als antikirchliche Protestakte gesehen wurden. Vor der Verbrennung ist eine nochmalige ärztliche Untersuchung vorgeschrieben. Aschenreste einer Feuerbestattung werden meist in einer Urne in einer Grabstelle (Erdgrab) beigesetzt.

Urnen können auch in einem Grabfeld anonym beigesetzt werden, d.h. ohne weitere Hinweise auf die Auffindbarkeit.
Ferner gibt es auf modernen Friedhöfen die Möglichkeit, Urnen in einer Wandnische abzustellen, die mit einer beschrifteten Platte verschlossen ist. Wegen des Friedhofszwangs dürfen Urnen nicht in der Wohnung der Angehörigen aufbewahrt werden. Dies stellt auch sicher, dass die Gedenkstätte/Begräbnisstätte von allen Verwandten besucht werden kann. Die Sonderform der Seebestattung erfolgt (nach der Befreiung vom Friedhofszwang) durch Versenken der Urne auf offener See. Die Versenkung erfolgt an einer dafür vorgesehenen Stelle, im küstennahen Gewässer außerhalb der Schifffahrtswege.