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Kircheneintritt

Wiederaufnahme

„Mitglied“ der Kirche wird man durch die Taufe. Wer getauft ist, gehört unwiderruflich zur Gemeinschaft mit Jesus Christus und der „Großfamilie der Kinder Gottes“. So verstanden gibt es keine "Nichtigkeitserklärung" der Taufe, keinen Austritt aus der Gemeinschaft der Gläubigen. Deshalb findet auch beim Wiedereintritt keine zweite Taufe statt. Wenn man in Deutschland von Kirchenaustritt spricht, dann ist der Verwaltungsakt gemeint, bei dem Getaufte vor dem Standesamt erklären, dass sie nicht mehr zu ihrer Religionsgemeinschaft gehören wollen.

Die Kirche urteilt nicht über innere Beweggründe, die zu diesem Schritt führen. Sie respektiert die persönliche Entscheidung. Sie muss sich auch selbst prüfen, wo sie Ärgernis gegeben hat und Anlass für die Austrittserklärung war. Der Kirchenaustritt ist meist nicht gleichbedeutend mit der Absage an den christlichen Glauben.

Äußerlich dokumentiert sich der Kirchenaustritt durch den Wegfall der Kirchensteuer. Doch mit Ihrer Erklärung haben Sie sich auch außerhalb der sichtbaren kirchlichen Gemeinschaft gestellt und damit auch vom Empfang der Sakramente ausgeschlossen.

Die Tür steht offen!

Vielleicht ist Ihnen nach einer Zeit des Abstandes oder aufgrund neuer Erfahrungen der Wunsch entstanden, wieder in die Kirche aufgenommen zu werden. Sie werden bei uns offene Türen finden. Wer aus der Kirche ausgetreten ist und seinen Schritt rückgängig machen will, steht vor folgenden Fragen:

  • Was waren die Gründe für meinen Austritt, von welchen Motiven ließ ich mich leiten?
  • Welche Rolle in meinem Leben spielten damals, welche Rolle spielen heute Glaube und Kirche?
  • Was bewegt mich dazu, wieder in die Kirche einzutreten?

Der Weg

Für die Wiederaufnahme ist man nicht an seine Wohnortgemeinde gebunden. Das Gespräch mit einem Seelsorger/in Ihres Vertrauens soll bei der Klärung der obenstehenden Fragen helfen. Mit Ihnen gemeinsam wird er/sie den Antrag auf Wiederaufnahme formulieren und ihn an das erzbischöfliche Ordinariat in Bamberg weiterleiten. Sollten Sie einer anderen Glaubengemeinschaft beigetreten sein, besteht der erste Schritt darin, dass Sie dort Ihren Austritt erklären.

Benötigte Dokumente für den Wiedereintritt:

  • der Taufschein (kann bei der Taufpfarrei angefordert werden) und
  • die Austrittsbescheinigung.

Die Wiederaufnahme soll nicht nur einen Rechtsakt darstellen, sie ist ein bewusster Neuanfang in der Glaubensgemeinschaft. Sie wird daher in einer schlichten Feier vollzogen, in der Sie vor einem Priester und zwei Zeugen das Glaubensbekenntnis sprechen. Die weiteren Verwaltungsschritte erledigt die Gemeinde, die Sie aufnimmt.

Übertritt von einer anderen Kirche

Wenn Sie von einer anderen christlichen Kirche in die katholische Kirche übertreten wollen, brauchen sie nicht mehr getauft werden, da die Taufe ökumenisch anerkannt wird. Suchen Sie bitte das Gespräch mit dem Pfarrer, der mit Ihnen abklären wird, ob weitere Gespräche zur Einführung in die katholische Kirche nötig sind und die Formalitäten mit Ihnen besprechen wird.
Mehr zum Kircheneintritt finden Sie unter: www.kircheneintrittsstelle.de